Benutzerfreundlichkeit ist das A und O jedes Webprojektes. Dazu gehört auch die Website so zu gestalten, dass sie auch von Anwendern mit Handicaps wie zum Beispiel einer Sehschwäche oder Körperbehinderungen die Website problemlos besucht und konsumiert werden kann. Die Zugangsbeschränkung kann auch schon in einem weiter gefassten Rahmen verstanden werden und zum Beispiel Menschen treffen, die über keinen Highspeed-Zugang oder Pentium-4 PC verfügen.
Die Website sollte daher von der grafischen Gestaltung wie auch von der Benutzerführung her für jedermann zugänglich und verständlich sein. Die Grundlage dafür ist, dass technische Standards und wichtige Gestaltungsregeln eingehalten werden.
Als Anschauungsbeispiel kann unter
http://www.vischeck.com/ die eigene Website geprüft werden, ob die Grafiken und Farbsätze auch von einer farbenblinden Person gesehen werden können.
Mittlerweile existieren etliche Richtlinien, welche bei deren Einhaltung eine möglichst hohe Zugänglichkeit garantieren sollen.
Die Richtlinie der WAI-Initiative (
http://www.w3.org/TR/WCAG10) soll hier Punkt für Punkt aufgeführt werden: